Fakten zum Wolf

Täglich werden wir medial mit Geschichten zu einem ganz speziellen Wildtier, dem Wolf, bombardiert. Dieser sorgt nicht nur für eine immer größer werdende Diskussion in der breiten  Öffentlichkeit, sondern beschäftigt auch zahlreiche Jagdstammtische dieser Tage.

Täglich werden wir medial mit Geschichten zu einem ganz speziellen Wildtier, dem Wolf, bombardiert. Dieser sorgt nicht nur für eine immer größer werdende Diskussion in der breiten  Öffentlichkeit, sondern beschäftigt auch zahlreiche Jagdstammtische dieser Tage.

Seit er sich nach 150 Jahren Abstinenz wieder in Kontinentaleuropa etabliert hat, wird dieser große Beutegreifer einerseits als Heilsbringer des erfolgreich umgesetzten Naturschutzes glorifiziert und gefeiert, andererseits als Bestie medial ausgeschlachtet. Hier wollen wir auf die derzeitige Rechtslage und die bestehenden Spannungsfelder aufmerksam machen, um zukünftigen Wissenslücken bei dem Thema vorzubeugen.

2018 kursierte beispielsweise eine Petition der NÖ Landwirtschaftskammer, die eine gezielte Entnahme eines Wolfes forderte. Auf Social Media wurde der Link zu dieser Petition eifrigst geteilt und viele Jäger forderten ihre Communities zur Unterzeichnung auf.

Hier wurde einerseits gefordert, was rechtlich längst möglich ist, da die FFH-Richtlinie im Artikel 16 sehr wohl eine Entnahme von sogenannten Problemtieren ermöglicht. Andererseits steht eine Bejagung des Wolfes dem Schutzstatus des Wolfes in jener Richtlinie (Anhang IV) gegenüber. Eine solche Änderung ist jedoch lediglich auf Vorschlag der EU-Kommission möglich. Dafür ist das Einstimmigkeitsprinzip aller EU-Mitgliedstaaten notwendig – ein schwieriges politisches Unterfangen!

Jedoch zeigt die gegenwärtige Entwicklung auf, dass dringender Handlungsbedarf besteht, da eine etablierte Population mit Wachstumsraten von 20 % bis 30 % einen pragmatischen Umgang ohne Emotionen erfordert. Demgegenüber steht eine enorme rechtliche Komplexität, wie diese Übersicht zeigen soll:

Internationaler Artenschutz: 

  • Berner Konvention: In Österreich seit 1983 in Kraft, Wolf im Anhang II, streng geschützt, Ausnahmen zur Verhütung ernster Schäden an Kulturen, Viehbeständen, im Interesse der öffentlichen Gesundheit und Sicherheit
  • Washingtoner Artenschutzabkommen CITES: Regelt den Handel mit gefährdeten bzw. streng geschützten Arten. In Österreich seit 1982 verbindlich, Wolf Appendix I und III, Handel unter bestimmten Auflagen möglich
  • FFH-RL 92/43 EWG: Hat die Bewahrung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes zum Ziel. Wolf im Anhang II und IV – streng geschützt mit flächendeckendem Totalschutz; Art. 16 FFH RL: Ausnahmen möglich unter der Bedingung, dass die Population im natürlichen Verbreitungsgebiet in einem günstigen Erhaltungszustand verweilen kann, z.B.: zur Verhütung ernster Schäden in Tierhaltung, an Wäldern, öffentliche Sicherheit und nur nach Ausschöpfung aller maßgeblichen, zumutbaren Abwehrmöglichkeiten wie zum Beispiel Herdenschutz, Vergrämung (in NÖ kommen nun Gummigeschosse zum Einsatz).

Nationaler Artenschutz:

  • Umsetzung internationaler Vorschriften erfolgt durch Jagd- und Naturschutzgesetze – jeweils für die 9 Bundesländer

2012 hat die damals in Österreich die länderübergreifende Koordinierungsstelle für den Braunbären, Luchs und Wolf  (KOST) (Anm.: das heutige Österreichzentrum Bär, Wolf, Luchs) in Abstimmung mit den betreffenden Interessensvertretungen einen Managementplan erstellt, der den Schutz des Wolfes und die Ermöglichung einer konfliktfreien Koexistenz mit dem Menschen zum Ziel hat. Nach Bedarf sollte er alle fünf bis zehn Jahre überarbeitet werden. Wolfsexperte David Mech gibt zu bedenken, dass Wölfe ihre Population nicht intern kontrollieren, sondern das Nahrungsangebot und der Mensch die Richtung vorgeben. Die Bejagung hält die Wölfe nur bei sehr niedrigem Vorkommen in Grenzen. Dies spricht für einen Eingriff in das Allentsteiger Rudel, bevor die kritische Schwelle überschritten ist.

Jungwölfe aus Allentsteig sind bereits abgewandert, es ist nur eine Frage der Zeit, bis neue Rudel gegründet werden, was uns zur Folgefrage führt, ob Österreichs Kulturlandschaft dem gewachsen ist? Meiner Ansicht nach mangelt es an Aufklärung und sachlichen Informationen über Folgen dieser Wiederansiedlung.

Wie wirkt sich der Wolf auf die alpine Weidelandnutzung aus?

In unserem Land gibt es knapp 900 Almen, diese machen ein Fünftel der Bewirtschaftungsfläche aus. Aus Erfahrungsberichten betreffend Wolf und Almwirtschaft geht hervor, dass Herdenschutz nicht überall möglich ist, die Beweissicherung in alpinen Regionen kaum machbar ist und die Mehraufwendungen, die derzeit nicht übernommen werden, in keiner wirtschaftlichen Relation dazu stehen.

Auch eine Behirtung ist alleine schon wegen der in Österreich geltenden arbeitsschutzgesetzlichen Bestimmungen in der altbekannten Form nicht mehr wirtschaftlich tragbar. Herdenschutzhunde sind Mangelware und deren Einsatz ist mit dem Tierschutzgesetz und auch mit den daraus resultierenden haftungsrechtlichen Fragestellungen nicht vereinbar. Unterstände müssten errichtet werden. Wären sie in den Unterständen, wäre die Herde angreifbar. So es zu  einem Unfall zwischen einem der Hunde und Touristen kommt, haftet der Halter für die frei laufenden, unbeaufsichtigten Hunde. Vieles davon ist der breiten Bevölkerung nicht bewusst. Dipl. Ing. Dr. Nikolaus Lienbacher hat im Rahmen des wildökologischen Forums Alpenraum treffend formuliert:

„Kommt der Wolf, geht der Bauer. Geht der Bauer, kommt der Wald.“

Werden Almen als Konsequenz der Rückkehr nicht mehr bestoßen, würde dies einen enormen Verlust an Biodiversität bedeuten. Wer kommt zukünftig für Entschädigungen auf und in welcher Höhe bewegen sich diese Zahlen? Hier stellt sich die Frage, ob wir in unserem schon so durchkultivierten Raum noch mehr Zäune wollen? Welchen Preis zahlen wir für die Rückkehr einer Art? Und wer wird dafür aufkommen?

Eine akute Herausforderung für uns Jägerinnen und Jäger wird die Problematik mit Wintergattern für unser Rotwild, um es aus Schutzwäldern herauszuhalten, wie auch die Abgeltung von eventuell vermehrten Schälschäden durch Beunruhigung durch den Wolf. Auch hier müssen Lösungen gefunden werden. Auf die Jägerschaft alleine kann die Gesellschaft dieses Problem wohl nicht abwälzen. Allerdings halte ich Aufforderungen von Persönlichkeiten, die in der Öffentlichkeit stehen, wie die „3 S Regel, Schießen, Schaufeln, Schweigen“ für mehr als bedenklich. Das Erlegen eines Wolfes ist eine strafbare Handlung, die Aufforderung, dies zu tun, Anstiftung!

So sich die Gesetzgebung tatsächlich ändert und es zu einer gewünschten legalen Entnahme des Wolfes kommen sollte, wer soll dies umsetzen? Ich gebe zu bedenken, dass die Jägerschaft dem Wolf bereits vor 150 Jahren nicht Herr werden konnte (damals wurde Strychnin eingesetzt). In Zeiten von Facebook und Instagram muss mit einer weiteren Abwärtsspirale des Negativbildes der Jägerschaft gerechnet werden, so sich diese als Problemlöser bei etwaigen Entnahmen von Wölfen gerieren sollten. Aber auch hier sind noch viele Denkprozesse notwendig. Dies setzt freilich Einigkeit in der Politik und der Bevölkerung voraus.

So wir das Problem weiter auf die lange Bank schieben, sehe ich hier enorm hohes Konfliktpotenzial. Skandinavische Länder haben sich bereits vorgewagt. Obwohl der europäische Gerichtshof die Jagd auf den Wolf in Finnland für rechtswidrig erklärt hat, wird er präventiv bejagt. Interessanterweise hat der Gerichtshof hierbei festgestellt, dass es nicht erst zu einem Schadensfall kommen muss. Ausnahmen können auch genehmigt werden, so der glaubhafte Nachweis einer Schadensverhütung durch präventive Bejagung erbracht wird. Allerdings ist das letzte Wort in dieser Angelegenheit noch nicht gesprochen.

Abschließend möchte ich festhalten, dass Sachlichkeit in der Diskussion um den Wolf in meinen Augen essentiell ist, da dieses Thema unheimlich polarisiert und die Jägerschaft intern nicht gespalten werden darf. Auch die breite Öffentlichkeit soll sich ganz ohne mediale Schieflage in der Berichterstattung durch Fakten und Zahlen ein Bild machen können. Bisherige Emotionen müssen in ein ausgewogenes Verhältnis zu den tatsächlichen Konsequenzen für unser Land in dieser Frage gesetzt werden und etwaige Vorteile den Nachteilen gegenübergestellt werden.

2021 wurden Empfehlungen für ein Wolfsmanagement in Österreich in einer Arbeitsgruppe des Österreichzentrums Bär, Wolf, Luchs (ÖZ) unter Mitwirkung der BOKU grundlegend überarbeitet und auf den neusten Stand gebracht. Univ. Prof. Dr. Klaus Hackländer, Leiter des Institutes für Wildbiologie und Jagdwirtschaft dazu:

“Wolfsmanagement in der Kulturlandschaft braucht klare Grundlagen und Empfehlungen, die partizipativ entwickelt werden. Jetzt liegt der Ball bei der Politik, die Basis für ein nachhaltiges Wolfsmanagement zu schaffen.“

Wir blicken den Entwicklungen mit Spannung entgegen!

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